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Jugendstilwohnhaus Frankfurt(Oder)

Teilumbau

Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich einer Denkmalbereichssatzung und unterliegt damit mit seinem städtebaulichen Erscheinungsbild den Vorschriften des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes.

Ziel der Umgestaltung war es, die bestehenden Wohnungen in Teilen neu zu ordnen und in kleinere Einheiten zu gliedern und damit verbunden den bau- und brandschutzrechtlichen Belange zu entsprechen. Als besondere Herausforderung galt es, die Forderungen des Denkmalschutzes zu integrieren.

Leistungsumfang Genehmigungsplanung
Baujahr 2012
Bauherr privat